Unterkünfte

Tiere wollen bei Ihren Besitzern bleiben. Flüchtende mit Haustieren sollten sich erkundigen, in welche Unterkünfte sie Ihr Haustier mitnehmen können.

Die Bestimmungen der Bundesasylzentren sind kantonal geregelt und müssen im Einzelfall abgeklärt werden: Kantonale Bundesasylzentren

Sollten Sie nicht gemeinsam mit ihrem Tier untergebracht werden können, kommen die Tiere vielerorts in der Regel zunächst im Tierheim unter. Schweizer Tierheime haben einen sehr hohen Standard und die Tiere können in den meisten Fällen auch besucht werden während des Aufenthalts. Video von einem Besuchstag im Tierheim Pfötli VIDEO